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Richtige Maßnahme - unzureichende Umsetzung

Mit dem Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes zur Verlängerung des sogenannten Spitzenausgleichs hat die Ampel heute den Spitzenausgleich auch auf das Jahr 2023 verlängert.

Mit dem Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes zur Verlängerung des sogenannten Spitzenausgleichs hat die Ampel heute den  Spitzenausgleich auch auf das Jahr 2023 verlängert. Unternehmen des Produzierenden Gewerbes können damit für alle Energie- und Stromverbräuche eines Jahres bis zu 90 % der Energie- bzw.- Stromsteuer auf Heizstoffe und Strom zurückerhalten. In Zeiten immens hoher Energiepreise ist diese Maßnahme essenziell.

Dazu erklärt der Berichterstatter Johannes Steiniger:

"Richtig wäre es gewesen, unserer Forderung zu folgen und den Spitzenausgleich um zwei Jahre zu verlängern. In anderen Gesetzen hat die Ampel die Gewinnabschöpfung bei Strom und Gas auch auf zwei Jahre ausgedehnt. Nur wenn es um den Schutz unserer Wirtschaft geht, zeigt sich diese Regierung zurückhaltend. Wahlweise sollte die Ampel endlich unserer Forderung folgen und die Stromsteuer dauerhaft auf das europarechtliche Minimum senken."

Damit würden Unternehmen künftig nur noch 50 Cent und Haushalte nur noch einen Euro pro Megawattstunde Stromsteuer zahlen. Derzeit sind es 20,5 Euro pro Megawattstunde.

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