Der Deutsche Bundestag hat in seiner Plenarsitzung am 26. Januar für den Sport wichtige Änderungen bei der Sportanlagenlärmschutzverordnung beschlossen. Der Bundestagsabgeordnete Johannes Steiniger hat für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Parlament gesprochen und für die Gesetzesinitiative der Bundesregierung geworben.Johannes Steiniger:
„Sport muss dort sein, wo die Menschen leben und arbeiten – ein wohnortnahes Sportangebot ist sozusagen Daseinsvorsorge; und Anwohnerschutz darf nicht bedeuten, dass Sport nur noch außerhalb der Stadttore möglich ist. Daher ist die überarbeitete Verordnung so bedeutend. Die strengen Auflagen bei den Ruhezeiten, die den Trainings- und Spielbetrieb gerade am Wochenende beeinträchtigt haben, sind deutlich im Sinne des Sports verbessert worden.Weiter wurden die rechtlichen Unklarheiten bei älteren Sportanlagen ausgeräumt. Mit der modifizierten Verordnung haben die Vereine und ihre Sportstätten Rechtssicherheit und Klarheit darüber erhalten, dass es nach einer Sanierung oder nach einem Umbau älterer Anlagen nicht zu anderen Lärmschutzauflagen kommt. Der vielzitierte Kunstrasenplatz oder der Einbau neuer Flutlichtanlagen stellen hiernach kein Problem mehr da. Bisher liefen Sportanlagenbetreiber bei vielen Erneuerungen Gefahr, dass der Status einer sogenannten Altanlage verloren geht.Beides, Neujustierung der Ruhezeiten und ein planungssicher Umgang mit älteren Anlagen, waren zwei zentrale Forderungen der Sportvereine, denen mit dem neuen Verordnungsentwurf nachgekommen wird.Dabei sind die Immissionswerte noch deutlich unterhalb der Grenzwerte, wie sie beispielsweise im Verkehrsbereich bestehen. Bei dem zentralen Stellenwert, den Breitensport im Sinne der Gesundheits- und Bewegungsförderung erfüllt, ist die gefundene Regelung sicher auch in der Abwägung der Anwohnerinteressen gut begründet. Nunmehr ist es daher wichtig, dass die zugeleitete Verordnung schnell im Bundesrat beraten und verabschiedet wird, so dass sie im Sommer in Kraft treten kann.“
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