Auch im Jahr 2017 besteht für Sportvereine die Möglichkeit, Fördermittel über die sogenannte Kommunalrichtlinie zu erhalten. Dabei können verschiedene klimaschutzrelevante Sanierungen an vereinseigenen Sportstätten mit bis zu 50 Prozent gefördert werden. Darauf macht der Bundestagsabgeordnete Johannes Steiniger gemeinsam mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) aufmerksam.
"Auf die Fördermöglichkeiten für 2017 möchte ich jedoch ausdrücklich hinweisen, denn seit der diesjährigen Förderperiode können sich – zusätzlich zu Kommunen – auch erstmals Sportvereine mit eigener Sportstätte um Fördermittel unmittelbar bewerben.", appeliert Johannes Steiniger an die Vorsitzenden der Vereine.
Anträge für die Kommunalrichtlinie können zwischen dem 1. Januar und 31. März 2017 beim Projektträger Jülich gestellt werden. Ab dem 1. Juli bis 30. September 2017 wird ein weiteres Antragsfenster geöffnet.Seit Sommer 2008 fördert das Bundesumweltministerium auf Basis der Kommunalrichtlinie Klimaschutzprojekte in Kommunen. Der DOSB hat ein Informationspapier für Sportvereine mit einer Zusammenstellung der wichtigsten Eckpunkte erstellt, das als Download zur Verfügung steht.https://www.dosb.de/fileadmin/fm-dosb/arbeitsfelder/umwelt-sportstaetten/Downloads/Umwelt-_und_Klimaschutz/Zusammenfassung_Kommunalrichtlinie_fuer_Sportvereine.pdfDas Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz bietet darüber hinaus im Auftrag des Bundesumweltministerium eine umfassende Beratung zur Kommunalrichtlinie und zum kommunalen Klimaschutz.Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutzbeim Deutschen Institut für Urbanistik gGmbHZimmerstraße 13–1510969 BerlinTelefon 030/39001 170Fax 030/39001 241https://www.klimaschutz.de/de/zielgruppen/kommunen/foerderung/erweiterte-foerdermoeglichkeiten-der-kommunalrichtlinie