Neuer Straftatbestand Sportwettbetrug soll Integrität des Sports schützenDer Bundestag hat heute das Gesetz zur Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben im Bundestag beschlossen. Der neue Straftatbestand des Sportwettbetrugs wird hiermit erstmals im Strafgesetzbuch erfasst. Er gilt ohne Einschränkung für alle Wettbewerbe des organisierten Sports.CDU-Bundestagsabgeordneter Johannes Steiniger:
„Als CDU/CSU Bundestagsfraktion waren uns zwei sportpolitische Gesetze in dieser Legislaturperiode besonders wichtig: Das scharfe Anti-Doping-Gesetz und nunmehr auch ein praxistaugliches Gesetz, das den Sportwettbetrug strafrechtlich wirksam bekämpft.Der Sport mit seiner Vorbildfunktion für Kinder und Jugendliche muss sauber sein. Doping, aber auch die gewerbsmäßige, organisierte und kriminelle Manipulation von Spielen und Turnieren richten großen Schaden an und schädigen das Bild vom Leistungs- und Spitzensport in unsere Gesellschaft nachhaltig. Nicht weniger als die große Strahlkraft des Sports - mit seinen positiven Zuschreibungen wie Fairness, Leistungs- und Chancengerechtigkeit - steht dabei auf dem Spiel. Mit dem neuen Gesetz wirken wir einem solchen Szenario entgegen.Das Gesetz umfasst daher alle Sportwetten auf manipulierte Wettbewerbe auch der unteren Ligen und im Amateursport, aber auch Manipulationsabsprachen im Profisport ohne Bezug zu Sportwetten. Mit einer Strafandrohung einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, so bin ich sicher, sollte sich das neue Gesetz als scharfes Schwert erweisen."
Zum Hintergrund:Die Aufklärung der Wettskandale um den Schiedsrichter Hoyzer und die Bochumer Wettpaten hatten strafrechtliche Lücken aufgezeigt. Bislang ist die Manipulation von Sportwettbewerben bei Wettbetrug allenfalls nach § 263 StGB strafbar. Dabei ist der Nachweis eines Vermögensschadens schwierig zu führen. Manipulierende Schiedsrichter oder Sportler kamen bisher lediglich als Gehilfen und nicht als Täter in Betracht. Spielmanipulation ohne Bezug zu einer Sportwette war strafrechtlich bislang nicht erfasst.