Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch über Änderungen bei der Sportanlagenlärmschutzverordnung beraten. Hierbei sind neue Regelungen bei der Lärmimmission und im Umgang mit dem sogenannten Altanlagenbonus festgelegt worden.Der Sportpolitiker Johannes Steiniger erklärt dazu:
„Mit der modifizierten Verordnung haben die Vereine und ihre Sportstätten Rechtssicherheit und Klarheit darüber erhalten, dass es nach einer Sanierung oder nach einem Umbau älterer Anlagen nicht zu größeren Lärmschutzauflagen kommt.Es ist nunmehr ganz klar in einem Kriterienkatalog geregelt, was an Veränderungen an einer Altanlage vorgenommen werden darf, ohne dass diese ihren sogenannten Altanlagenbonus – also großzügigere Immissionsregeln – einbüßen muss. Der vielzitierte Kunstrasenplatz oder der Einbau von neuen Flutlichtanlagen stellen hiernach kein Problem mehr da. Bisher liefen Sportanlagenbetreiber bei vielen baulichen Änderungen Gefahr, dass der Status der Altanlage verloren geht.Weiter ist in der Abwägung zwischen Anwohnerschutz und der Bedeutung, Sport auch innerstädtisch abends sowie am Wochenende zu treiben eine gute Regelung gefunden. Die Lärmschutzwerte sind in der veränderten Verordnung hier um fünf Dezibel erhöht. Das macht es für Vereine einfacher zum Beispiel dem Spielbetrieb, der ja meistens sonntags stattfindet, nachzugehen.Sport muss dort sein, wo die Menschen leben und arbeiten – ein wohnortnahes Sportangebot ist sozusagen Daseinsvorsorge; und Anwohnerschutz darf nicht bedeuten, dass Sport nur noch außerhalb der Stadttore möglich ist. Daher ist die überarbeitete Verordnung so bedeutend.Insgesamt haben wir viel Zeit verloren mit diesen für den Sport wichtigen Neuregelungen; das zuständige Bundesbauministerium hatte bereits im Januar 2015 vor dem Sportausschuss eine zügige Umsetzung versichert. Umso wichtiger ist es nunmehr, dass wir im Bundestag die zugeleitete Verordnung schnell beraten und der Bundesrat dann abschließend auch zustimmt.“