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Anti-Doping-Gesetz im Bundestag verabschiedet

CDU-Sportpolitiker Johannes Steiniger: Ein wichtiger Beitrag für die Integrität und die Stahlkraft des SportsDer Deutsche Bundestag hat heute ein Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport beschlossen. Kern des Gesetzes ist es, Doping als eigenen Straftatbestand zu führen.„Das Gesetz ist, neben den Sanktionsmöglichkeiten durch die Sportgerichte und den Tatbeständen, die sich aus dem Arzneimittelgesetz ergeben, eine maßgebliche Ergänzung im Kampf gegen Doping“, so Johannes Steiniger, Mitglied im Sportausschuss des Bundestages.„Ziel des Gesetzes ist es, die Integrität des Sports zu erhalten. Es geht um die Prinzipien Fairness, Chancengleichheit bei sportlichen Wettbewerben und es geht um die Vorbildwirkung der Athleten“, so Steiniger.Vor dem Hintergrund von alarmierenden Zahlen gedopter Athleten, beispielsweise in der internationalen Leichtathletik, gelte es umso mehr die Ideale und Werte des Sports zu schützen. Der Gesetzgeber greife zu seinem schärfsten Schwert, nämlich dem Strafrecht, um ein klares Zeichen zu setzen und den sauberen Sport zu schützen.„Doping gefährdet den Sport von innen. Spielmanipulation gefährdet den Sport von außen. Ein weiteres Gesetz gegen Betrug im Sport und Spielmanipulation wird daher folgen. Damit sind zweizentrale sportpolitische Vorhaben der Legislaturperiode erfolgreich erreicht und auf den Weg gebracht“, so Steiniger abschließend.

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