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Verhandlungserfolge für die Landwirtschaft im Jahressteuergesetz

Als Berichterstatter im Finanzausschuss habe ich mich erfolgreich für viele Verbesserungen für die Landwirtschaft im Jahressteuergesetz eingesetzt.

Am heutigen Mittwoch hat der federführende Finanzausschuss abschließend über das von der Bundesregierung eingebrachte Jahressteuergesetz beraten. Für die Landwirtschaft konnten hier einige Verbesserungen erreicht werden, für die ich mich als Berichterstatter für das landwirtschaftliche Steuerrecht in den letzten Monaten eingesetzt habe.

Erhalt des Investitionsabzugsbetrag 

Die Vorschläge von Olaf Scholz für das Jahressteuergesetz sahen ursprünglich Verschlechterungen für die Landwirtschaft vor. So sollte der §7g im Einkommensteuergesetz, also der Investitionsabzugsbetrag, für alle Branchen vereinheitlicht und auf 125.000 Euro Gewinn begrenzt werden.

Insbesondere in unserer Region hätte das dazu geführt, dass viele Betriebe dieses wichtige Instrument nicht mehr hätten nutzen können. Nach monatelangen Verhandlungen ist es uns als Fraktion im Finanzausschuss gelungen, die Gewinngrenze auf 200.000 Euro anzuheben. Das ist vor allem für unsere Zukunftsbetriebe in der Pfalz eine gute Nachricht, denn sie können damit zu großen Teilen auch künftig den Investitionsabzugsbetrag nutzen. Gleichzeitig sind künftig 50 statt bislang 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten steuerlich abzugsfähig.

Rechtssicherheit bei der Umsatzsteuerpauschalierung

Darüber hinaus haben wir im Jahressteuergesetz auch für die Umsatzsteuerpauschalierung endlich eine Lösung gefunden. Hier galt es, eine Verurteilung durch die EU zu verhindern. Denn diese hätte dazu geführt, dass die Pauschalierung für alle weggefallen wäre und die Betriebe die Zahlungen der letzten Jahre hätten zurückzahlen müssen. Künftig können Betriebe bis zu einer Umsatzgrenze von 600.000 Euro die Pauschalierung nutzen. Ich bin froh, dass wir die Pauschalierung damit zumindest für Viele retten konnten.

Klarstellung bei der Realteilung im Einkommensteuerrecht

Ein dritter Punkt, den wir im Jahressteuergesetz erfolgreich einbringen konnten, ist die Klarstellung im §14 Einkommensteuergesetz. Hier haben wir geregelt, dass die Realteilung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben bei Betriebsfortführung eines Teilbetriebes steuerneutral erfolgen kann. Auch das ist ein Schritt zu mehr Rechtssicherheit für die Landwirtschaft.

Ich bin froh, dass wir mit diesen drei Verbesserungen viele wichtige Punkte für die Landwirte in Deutschland aufgreifen und lösen konnten.

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