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Union sorgt für digitale Mitgliederversammlung für Vereine

Während der Pandemie haben sich digitale Mitgliederversammlungen bewährt. Nach dem Auslaufen der Covid-Gesetzgebung im vergangenen Jahr konnten Vereine keine digitalen Mitgliederversammlungen mehrdurchführen, wenn die Satzung das nicht vorsah. Der Bundestag beschließt am Donnerstag, 9. Februar 2023, das Gesetz zur Ermöglichung digitaler Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht.

Der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete im Wahlkreis Neustadt - Speyer Johannes Steiniger (CDU) erklärt:

„Die Union hat dieses Thema so lange auf die Tagesordnung gesetzt, bis die Ampel endlich die Notwendigkeit einer dauerhaften gesetzlichen Regelung erkannt hat. Bisher hat die Ampel die Vereine im Regen stehen lassen. Vorstände wissen am besten, ob eine Mitgliederversammlung im eigenen Verein in Präsenz, hybrid oder digital durchgeführt werden sollte.“

 

Künftig können Vereine mit Vorstandsbeschluss bestimmen, dass Mitgliederversammlungen hybrid stattfinden. Hybrid heißt dabei, dass sich Mitglieder je nach Wunsch entweder am Veranstaltungsort einfinden oder digitalzuschalten können. Für rein digitale Mitgliederversammlungen braucht es einen einmaligen Mitgliederbeschluss. Nicht mehr erforderlich ist, dass die Vereinssatzung angepasst werden muss. Während die Union rein digitale Mitgliederversammlungen auch aufgrund eines Vorstandsbeschlusses erlauben wollte, fordert die Koalition einen vorherigen Mitgliederbeschluss.

 

Steiniger: „Die Ampel macht es an dieser Stelle zwar unnötig kompliziert. Alles in allem setzen wir mit unserer Beharrlichkeit aber eine echte Vereinfachung für die Vereinsarbeit durch. Hybride und digitale Versammlungen werden als Alternative zum Treffen in Präsenz für unsere Vereine wieder möglich.“

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