Bei der Einführung des sogenannten Tankrabatts war es unklar, ob die Steuererleichterung auch voll bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommt. Deshalb habe ich die Bundesregierung gefragt:
Beabsichtigt die Bundesregierung neben den Änderungen durch den "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung" (Drucksache 20/1599) weitere Maßnahmen, zum Beispiel einen Prüfauftrag an das Bundeskartellamt zu einer "Ad-hoc-Sektoruntersuchung", um die Weitergabe der im Energiesteuersenkungsgesetz beschlossenen kurzzeitigen Erleichterungen an die Endkunden sicherzustellen und wenn ja, ab wann werden diese greifen bzw. werden erste Erkenntnisse erwartet?
Mit dem ersten genannten neuen Gesetz wird es dem Kartellamt ermöglicht, neben den Preisen an den Tankstellen auch die abgegebenen Mengen ständig zu kontrollieren. Diese Änderung ist aber noch nicht in Kraft. Daher wären jetzt andere Maßnahmen notwendig, um die Entlastung sicherzustellen. Das Kartellamt hatte bereits von sich aus angekündigt, dass die Zeit der drei Monate "Tankrabatt" mit einer engmaschigen Untersuchung begleitet werden soll.
Die vollständige Antwort der Bundesregierung stelle ich auf Anfrage gerne zur Verfügung. Kurz gesagt: Die Bundesregierung hatte nichts vorbereitet und auch nicht die Absicht, vor dem Ablauf des "Tankrabatts" weitere Maßnahmen zu ergreifen oder Ergebnisse der Untersuchungen des Kartellamts vorzustellen.