BERLIN/BAD DÜRKHEIM. Die CDU-Abgeordneten Norbert Schindler und Johannes Steiniger aus dem Wahlkreis Neustadt-Speyer haben den Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages mit der Erstellung einer Ausarbeitung beauftragt. Diese soll untersuchen, ob und wie für den Bad Dürkheimer Wurstmarkt eine generelle Ausnahme vom Verbot zum Schutz der Nachtruhe erreicht werden kann. Hintergrund der Anfrage an den Wissenschaftlichen Dienst ist, dass der Bad Dürkheimer Wurstmarkt bislang keiner Begrenzung der Öffnungszeiten unterlag – allerdings wurde im Jahr 2014 hier erstmals reglementiert.Die Bundestagsabgeordneten Johannes Steiniger und Norbert Schindler erklären in diesem Zusammenhang: „Der Bad Dürkheimer Wurstmarkt ist als größtes Weinfest der Welt von immenser historischer und kultureller Bedeutung für Bad Dürkheim und die gesamte Pfalz. Abweichend von einer strikten Auslegung bestehender Lärmschutzverordnungen müssen wir aus diesem Grund eine generelle Ausnahmeregelung finden. Das Gutachten soll daher klären, ob im Rahmen bestehender Immissionsgesetze eine solche generelle und fortwährende Ausnahme wegen seiner herausragenden Bedeutung im Sinne der Brauchtumspflege für den Wurstmarkt begründet werden kann.“Gleichzeitig weisen die Bundestagsabgeordneten in einem Schreiben an den rheinland-pfälzischen Innenminister Lewentz darauf hin, dass eine realitätsgerechte Lösung für den Erhalt des Bad Dürkheimer Wurstmarktes in seiner jetzigen Form gefunden werden müsse und regen an, hierbei Möglichkeiten seitens des Landesgesetz- und Verordnungsgebers zu prüfen, etwa durch Ergänzungen im entsprechenden Landesimmissionsschutzgesetz.