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Langfristige Förderung der Elektromobilität auf den Weg gebracht

Der Bundestag debattiert heute in erster Lesung über das Jahressteuergesetz. Zentraler Bestandteil ist die langfristige Förderung der Elektromobilität über steuerliche Anreize bei Dienstwagen und Gewerbefahrzeugen.

Dazu erklärt der Finanzpolitiker und zuständige Berichterstatter für das Thema Elektromobilität Johannes Steiniger (CDU):

Mit dem Jahressteuergesetz setzen wir ein wichtiges Signal für die Zukunft der Mobilität in Deutschland. Die Elektrifizierung der Fahrzeuge spielt eine zentrale Rolle bei der Umsetzung unserer Klimaziele. Neben E-Fuels und synthetischen Kraftstoffen sind Elektro- und Brennstoffzellen-Autos die Zukunft unserer Straßen. Bis ins Jahr 2030 verlängern wir deshalb die steuerliche Förderung elektrischer Dienstwagen. Gleichzeitig werden die Förderbedingungen für Plug-In-Hybride ambitionierter und rein elektrische Fahrzeuge noch stärker gefördert. Damit schaffen wir eine schnelle Marktdurchdringung und einen Sekundärmarkt für bezahlbare Elektrofahrzeuge.
 
Ich freue mich besonders, dass auch Gewerbetreibende über eine Sonder-Abschreibung dafür belohnt werden, wenn sie ihre Flotte elektrifizieren. Dass wir hier nicht nur Paketdienste, sondern auch Handwerker in die Förderung nehmen, ist mir in Gesprächen mit der Bundesregierung ein besonderes Anliegen gewesen. Wichtig, dass diese aufgenommen wurden!

Hintergrund

Die Bundesregierung hat sich im Klimaschutzprogramm das Ziel gesetzt, dass in Deutschland bis 2030 7 bis 10 Mio. Elektrofahrzeuge zugelassen sein sollen. Neben einem massiven Ausbau der Ladeinfrastruktur sollen vor allem steuerliche Anreize gesetzt werden. Ein Teil der Maßnahmen wird bereits jetzt im Jahressteuergesetz umgesetzt. Zentral ist die Verlängerung und Ausweitung der steuerlichen Förderung für die Privatnutzung elektrischer Dienstwagen sowie eine Sonder-Abschreibung für elektrische Gewerbefahrzeuge.

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