In Deutschland wächst die Bekanntheit und Akzeptanz von Crowdfunding stetig. Ob Startups, Kultur- oder Immobilienprojekte: Die Deutschen zeigen, dass Sie gerne Crowdfunding als Investment-Form nutzen. Gesetzlich besteht aber noch viel Handlungsbedarf, um Crowdfunding in Deutschland als wirksame Anlageklasse zu etablieren.
Johannes Steiniger, Mitglied der CDU/CSU-Fraktion im Finanzausschuss und Berichterstatter zu diesem Thema, erklärt:
„Um Crowdfunding in Deutschland zu stärken, brauchen wir starke und breit aufgestellte deutsche Crowdfunding-Plattformen. Nachdem die EU den Crowdfunding-Markt durch eine Richtlinie im vorletzten Jahr harmonisiert hat, haben wir diese in Deutschland wie so oft zu streng umgesetzt. So ist das deutsche Haftungsregime für Crowdfunding-Plattformbetreiber das wohl rigoroseste in der ganzen EU und verhindert damit, dass Lizenzen beantragt werden.“
Als Initiator einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung zu diesem Thema hat Johannes Steiniger die Bundesregierung gebeten, zum Sachverhalt Stellung zu nehmen. Die Antwortbestätigt, dass es in Deutschland bisher keine einzige Crowdfunding-Plattformgibt, die eine sogenannte ESCP-Lizenz besitzt, um europaweit unternehmerisch tätig sein zu können.
Dieser Standortnachteil kann dazu führen, dass ausländische Plattformen aus Ländern mit liberaleren Haftungsregimen auf den deutschen Markt drängen und aufgrund ihrer Größe bald deutsche Firmenverdrängen könnten. Im Sinne attraktiver Standortbedingungen plädiert Steiniger dafür, dass die Bundesregierung das Haftungsregime für europäische Schwarmfinanzierungen reformiert.
Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie dem folgenden Artikel des Handelsblatts entnehmen: https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/banken/schwarmfinanzierung-bundesregierung-stellt-crowdfunding-plattformen-erleichterungen-bei-haftung-in-aussicht/28970472.html