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Indexierung der Kindergeldzahlungen

Deutschland sollte Indexierung der Kindergeldzahlungen an EU-Ausländer vorantreibenÖsterreich hat am Mittwoch im Ministerrat die Indexierung der Familienbeihilfe beschlossen. Mit dieser Neuregelung soll die Höhe der Familienbeihilfe an Kinder von EU-Ausländern, die im Ausland leben, an den dortigen Lebensstandard angepasst werden. In Ländern mit niedrigen Lebenshaltungskosten (z.B. Rumänien) wird die Familienbeihilfe also reduziert, in Ländern mit höheren Lebenshaltungskosten (z.B. Belgien) wird der Betrag dagegen erhöht. Auch die Landesregierung in Bayern fordert eine solche Regelung und bereitet derzeit eine Bundesratsinitiative vor.Der Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Neustadt-Speyer Johannes Steiniger (CDU) erklärt dazu:„Ich unterstütze den österreichischen Vorstoß und auch die bayerische Initiative in Sachen Indexierung des Kindergelds ausdrücklich. Dass auch EU-Ausländer einen Anspruch auf Sozialleistungen haben ist richtig und eine Errungenschaft der europäischen Gemeinschaft. Wenn dies aber zur Folge hat, dass derartige Sozialleistungen Durchschnittsgehälter in den jeweiligen Ländern übersteigen, führt das zu krassen Verzerrungen. Eine Indexierung der Leistungen würde hier Abhilfe schaffen: In den Ländern, in denen die Lebenshaltungskosten niedriger sind, werden die Kindergeldzahlungen geringer; dort, wo sie höher sind, steigen die Kindergeldzahlungen. Das ist schlichtweg eine Abbildung der Lebensrealität.“Auch die deutsche Bundesregierung hat die Europäische Kommission mit Kabinettsbeschluss vom 12. April 2017 sowie in zahlreichen Wortmeldungen in Ratssitzungen aufgefordert, einen Vorschlag zur Änderung des europäischen Koordinierungsrechts vorzulegen, der eine Indexierung ermöglicht. Bislang blieben Initiativen der EU jedoch aus, weshalb die österreichische Bundesregierung jetzt einen eigenen Vorstoß machte. Entsprechend fordert das Mitglied im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages Johannes Steiniger hierzu:„Neben Österreich sollte auch Deutschland seine Anstrengungen verstärken, eine Indexierung zu erreichen. Die Initiative aus Bayern muss hier aufgegriffen werden. Die Europäische Kommission weicht in ihrer Argumentation aus und verweist auf die allgemeine Gleichbehandlung. Das ist schlicht heuchlerisch, wenn man die eigene Praxis der EU betrachtet. Bei Bediensteten der EU gibt es nämlich längst das Instrument des sogenannten „Berichtigungskoeffizienten“, der die Dienstbezüge und sonstigen Leistungen an den jeweiligen örtlichen Lebensstandard anpasst. Ein weiteres Sperren der Kommission sollte die Bundesregierung daher nicht hinnehmen und nach österreichischem Vorbild eine nationale und EU-rechtskonforme Regelung anstreben.“Hintergrund:Wer in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist und Kinder hat, kann für diese ein Kindergeld beantragen. Diese Regelung gilt für Deutsche wie für EU-Ausländer, auch dann, wenn die Kinder nicht in Deutschland leben. Durch das europäische Recht zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (Verordnung (EG) Nr. 883/2004) sind derartige Familienleistungen zu zahlen, unabhängig der Nationalität des Begünstigten. Das gilt sowohl für EU-Ausländer, die in Deutschland beschäftigt sind als auch für Deutsche, die im EU-Ausland beschäftigt sind. Im Dezember 2017 zahlten die deutschen Familienkassen auf dieser Grundlage Kindergeld an 211.734 ausländische Kinder in andere EU-Mitgliedstaaten. Von den insgesamt knapp 36 Milliarden Euro Kindergeld flossen so insgesamt rund 318 Millionen Euro Kindergeld für nicht-deutsche Kinder auf ausländische Konten.

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