Der Bundestag hat heute die Reform der Grundsteuer beschlossen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht im letzten Jahr die Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat, war eine Neuregelung notwendig geworden. Auf Drängen der Unionsfraktion wurden viele Änderungen zum ursprünglichen Entwurf von Olaf Scholz vorgenommen. Auch die Möglichkeit zur abweichenden Regelungen durch die Bundesländer über eine Öffnungsklausel wurde eingebaut.
Ich finde:
Die Grundsteuerreform war sicherlich eines der dicksten Bretter, die der Bundestag in den letzten Jahren zu bohren hatte. Aber jetzt haben wir eine Lösung und damit Planungssicherheit für die Kommunen in Deutschland. Als Mitglied im Stadtrat und Kreistag weiß ich aus erster Hand, wie wichtig die Grundsteuer für die Finanzplanungen der Gemeinden vor Ort ist. Mit der Erhaltung des Hebesatzrechtes haben die Gemeinden auch weiterhin die Zügel in der Hand.
Hintergrund:
Die Grundsteuer ist die wichtigste Einnahmequelle der Kommunen. Für Speyer macht diese rd. 10 Mio. Euro im Jahr, für Neustadt rd. 9 Mio. Euro im Jahr und für Bad Dürkheim rd. 3,2 Mio. Euro jährlich aus.