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Grundsteuer-Reform auf gutem Weg

Zu den Beratungen des Deutsche Bundestags über die Reform der Grundsteuer erklärt der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Neustadt-Speyer Johannes Steiniger (CDU):

Die geplante Reform der Grundsteuer, die in der dieser Sitzungswoche von den Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht wird, sichert die Einnahmen der Kommunen und stärkt die föderale Vielfalt.
 
Mit einer Änderung des Grundgesetzes soll die Gesetzgebungskompetenz des Bundes abgesichert und eine umfassende Öffnungsklausel für die Länder eingeführt werden. Das heißt: Jedes Land kann dann ohne inhaltliche Vorgaben des Bundes sein eigenes Grundsteuer-Gesetz machen.
 
Das ist ein starkes Bekenntnis zum Föderalismus und ermöglicht passgenaue Lösungen. Auf unterschiedliche Gegebenheiten etwa zwischen Ballungszentren und ländlichen Räumen kann damit flexibel eingegangen werden. Zudem wird so ein Wettbewerb der Modelle ermöglicht.
 
Als Finanzpolitiker habe ich in den Beratungen besonderen Wert darauf gelegt, dass mit der Neuregelung der Grundsteuer Wohnen, Gewerbe und Landwirtschaft nicht zusätzlich belastet werden und dass keine unnötige Bürokratie entsteht. Das erreichen wir mit den Verbesserungen am Grundsteuergesetz und mit der Öffnung für Abweichung.
 
Für Rheinland-Pfalz bedeutet das die Chance, abweichend von den Entwürfen von Olaf Scholz einfache und unbürokratische Verfahren einzuführen. Die Ampelregierung sollte hier unbedingt von diesem Öffnungsrecht Gebrauch machen und ein für den Bürger transparentes Berechnungsverfahren schaffen.

Hintergrund

Die erste Lesung zu den Gesetzentwürfen fand heute statt und ist hier abrufbar.

Erforderlich ist nun die für eine Grundgesetz-Änderung notwendige Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat. Wird die Reform dann so im Herbst beschlossen, kann jedes Land entscheiden, ob es das Bundesrecht anwendet oder sein eigenes Gesetz beschließt. Eine Landesregelung ist dann ab sofort möglich, kann aber auch erst in den kommenden Jahren erfolgen. Denn die Neuregelung des Bundes bewirkt, dass die bestehende Grundsteuer-Regelung noch bis 2024 unverändert angewendet werden kann.

Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle der Städte und Gemeinden. Das Aufkommen liegt bundesweit bei mehr als 14 Milliarden Euro und kommt in vollem Umfang den Kommunen zugute. Die Reform ist notwendig, da das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr die jetzigen Grundsteuer-Regelungen für verfassungswidrig erklärt hatte.

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