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Fristen für Corona-Abrechnungen endgültig verlängern

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Fristen zur Abgabe der Corona-Schlussabrechnungen erarbeitet und in den Bundestag eingebracht. Steuerberater aus der Region hatten sich dazu an Johannes Steiniger gewandt.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Fristen zur Abgabe der Corona-Schlussabrechnungen erarbeitet und in den Bundestag eingebracht. Steuerberater auch aus der Region hatten sich dazu an den Bundestagsabgeordneten für den Wahlkreis Neustadt - Speyer Johannes Steiniger (CDU) gewandt.

 

Johannes Steiniger stellt fest: „Die Prüfung der Abrechnungen muss endlich risikoorientiert vorgenommen werden statt ins Klein-Klein zu gehen und eine Kultur des Misstrauens walten zu lassen. Zweckmäßig wäre es, bei der Prüfung der Corona-Schlussabrechnungen ein Risikomanagementsystem wie bei der Steuererhebung oder der Geldwäschebekämpfung einzusetzen. Damit könnte insbesondere erreicht werden, dass sich die Bewilligungsstellen der Länder auf die Bearbeitung tatsächlich prüfungsbedürftiger Fälle konzentrieren. Schließlich brauchen Unternehmen sowie prüfende Dritte mehr Zeit, um Rückfragender Bewilligungsstellen zu beantworten.“

 

Die Bewilligungsstellen der Länder sind schon heute nicht in der Lage, die eingereichten Schlussabrechnung abzuarbeiten. Von den seit Mai2022 eingereichten fast 400 000 Abrechnungen sind bundesweit nur rund 15Prozent, ca. 60 000 Fälle, beschieden. Derzeit sind Rückfragen innerhalb einer im System vorgesehenen Frist von 14 Tagen zu beantworten. Diese Frist kann bei den prüfenden Dritten und Unternehmen regelmäßig nicht eingehalten werden. Deshalbfordert die Union, Unternehmen und prüfenden Dritten eine Antwortfrist von mindestens vier Wochen einzuräumen.

 

Johannes Steiniger ist sich sicher: „Deshalb muss die Abgabefrist für die verbliebenen Schlussabrechnungen vom 31. März 2024 auf den 31. Dezember 2024 verlängert werden! Das schafft Planungssicherheit für Unternehmen, prüfende Dritte und Bewilligungsstellen. Heute hat die Ampel unseren Antrag dazu in den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Dies macht Hoffnung, denn auch die Wirtschaftsministerinnen und -minister von Bund und Ländern haben auf unsere Initiative hin heute vereinbart, dass die Abgabefrist bis zum 30. September2024 verlängert werden soll. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung.“

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