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Erklärung zum Gesetzentwurf zur „Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“

Persönliche Erklärung nach § 31 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zur Abstimmung über den Gesetzentwurf zur „Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“

Die Öffnung der Ehe auch für Paare gleichen Geschlechts ist der letzte Teil der schrittweisen Angleichung der Rechte von verschieden- und gleichgeschlechtlichen Paaren. Mit dieser kommt der Deutsche Bundestag der gesellschaftlichen Entwicklung zunehmender Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Partnerschaften nach.Meine heutige Zustimmung zur Öffnung der Ehe entspricht Werten, die mich in meiner Politik leiten. Für mich ist nicht entscheidend, ob eine Frau und ein Mann oder zwei Frauen oder zwei Männer eine Ehe miteinander eingehen. Entscheidend ist der Wille, in einer solchen Partnerschaft verbindlich füreinander einzustehen. Wenn zwei Menschen füreinander nachhaltig Verantwortung übernehmen wollen, dann spiegeln sich hierin Werte, für die die CDU steht.Mit dem neuen Gesetz stellen wir die gleichgeschlechtlichen Ehen jetzt auch in Bezug auf das Adoptionsrecht gleich. Verheiratete Schwule und Lesben erhalten das volle Adoptionsrecht. Es wird beiden Eltern zu gleichen Teilen anerkannt werden. Genau wie bei jeder anderen Adoption besteht aber auch hier kein Recht auf ein Kind. Es wird auch in Zukunft in jedem Einzelfall einzig und allein nach dem Kindeswohl entschieden.Mit den Rechten stellen wir also auch die Pflichten gleich, das gilt genauso für Unterhaltszahlungen wie weitere Eheverbindlichkeiten. Für diejenigen, die eine Ehe durch das neue Recht fortan eingehen, ergeben sich somit entsprechende Verpflichtungen, die die Institution Ehe hochhalten.Die politische Debatte in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion war durch den großen Respekt vor der Haltung und der Meinung jedes einzelnen Abgeordneten geprägt – sei sie religiös oder weltanschaulich begründet. Insofern begrüße ich, dass nunmehr jedes Mitglied des Bundestages in freier Abstimmung entscheidet.In der Sache stimme ich dem Gesetz ausdrücklich zu. Das Vorgehen des Koalitionspartners SPD allerdings gemeinsam mit der Opposition am heutigen letzten Sitzungstag der Legislaturperiode die Plenarberatungen kurzfristig aufzusetzen und in letzter Minute die Koalition in Frage zu stellen, kritisiere ich deutlich.

Berlin, 30. Juni 2017Johannes Steiniger MdB

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