Heute hat der Deutschen Bundestage das Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren beschlossen. Damit erfüllen wir eine der zentralen Forderungen der Blockchain-Strategie der Bundesregierung. Für den deutschen Kapitalmarkt bedeutet dies eine deutliche Stärkung seiner Wettbewerbsfähigkeit. Anleiheemissionen lösen wir aus dem starren Korsett des Wertpapierrechts, das bislang zwingend die Verbriefung in einer Papierurkundeverlangt. Künftig wird die Papierform durch eine Eintragung entweder in ein bei einem Zentralverwahrer geführtes Register oder in dezentrale, auf der Blockchain-Technologie basierende, sog. Kryptowertpapierregister ersetzt.
Meine Rede zur ersten Lesung des Gesetzes finden Sie hier.
Meine Meinung als zuständiger Berichterstatter hierzu:
Mit dem Gesetz zur Einführung elektronischer Wertpapiere gehen wir heute einen ersten wichtigen Schritt in die digitale Zukunft des Wertpapierrechts. Statt Urkunden in Tresoren reicht zukünftig die Eintragung in ein digitales Register. Mit der Möglichkeit zur Eintragung in dezentralen Registern auf einer Blockchain gehen wir dabei noch einen Schritt weiter und schaffen einen ersten Anwendungsfall für eine der zentralen Zukunftstechnologien unserer Zeit. Als Unionsfraktion haben wir uns über die Vorschläge des Regierungsentwurfs hinaus für einen klaren Fahrplan für die Erweiterung des Anwendungsbereichs eingesetzt. Der Einbezug auch von Kryptofondsanteilen ist durch eine Verordnungsermächtigung im Gesetz angelegt. Wir erwarten nun vom Finanzministerium, dass sie diese Möglichkeiten zeitnahnutzt. Auch die Erweiterung auf andere Wertpapierarten wollen wir mit einer verkürzten Evaluationsfrist beschleunigen.