Nach den Personalentscheiden haben wir auf dem Parteitag in Hamburg auch zahlreiche inhaltliche Beschlüsse gefasst. Neben unserem zentralen Leitantrag zum Thema soziale Marktwirtschaft im 21. Jahrhundert wurden besonders die Anträge zum Soli, zur betrieblichen Altersvorsorge und zum Etat der Bundeswehr stark debattiert.Ein Punkt, der vor allem auch mir als Finanzpolitiker besonders wichtig war, ist die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Dieser hat seine Berechtigung verloren und mit einer kompletten Abschaffung würden wir echte Entlastung für die Steuerzahler schaffen. Mit der SPD haben wir im Koalitionsvertrag bereits eine Teilabschaffung von 90 Prozent vereinbart. Wir wollen aber mehr und haben uns deshalb vorgenommen, den Solidaritätszuschlag bis Ende 2021 vollständig abzuschaffen. Dabei halten wir am Ziel eines ausgeglichenen Haushalts ohne neue Schulden fest.Einen weiteren Schwerpunkt, den wir beim Parteitag gesetzt haben, war die Zukunft der Bundeswehr. Unsere Soldatinnen und Soldaten leisten einen schweren Dienst und verdienen deshalb die beste Ausrüstung und unsere volle Unterstützung. Zu den Hauptaufgaben der Bundeswehr gehört heute wieder die Landes- und Bündnisverteidigung. Dazu brauchen wir kampfstarke Streitkräfte zu Land, zur See, in der Luft und im Cyberraum, die technologisch gerüstet sind für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Mit unserem Beschluss haben wir ein klares Signal in diese Richtung gesetzt.Eine große Ungerechtigkeit haben in den letzten Jahren Bürgerinnen und Bürger erfahren, die eine betriebliche Altersvorsorge z.B. über Direktversicherungen abgeschlossen haben. Betriebsrenten wurden sowohl in der Einzahlungs- als auch in der Auszahlungsphase verbeitragt. Was 2003 als schmerzhafte Reform gemacht werden musste, um Defiziten in der gesetzlichen Krankenversicherung zu begegnen, ist heute aufgrund der vollen Kassen nicht mehr hinnehmbar. Für neue Verträge ist dieses Problem bereits gelöst. Um Betriebsrenten jedoch wieder attraktiver zu machen fordern wir als CDU eine Reform der Sozialabgaben, die auf Beträge zur privaten Altersvorsorge erhoben werden. Es soll künftig sichergestellt werden, dass Arbeitnehmer oder Selbständige, die eine Entgeltumwandlung zur privaten Altersvorsorge nutzen, nicht doppelt belastet werden.