Johannes Steiniger hat sich erfolgreich für die Einführung der Meisterpflicht im seltenen Böttcher-Handwerk eingesetzt
Im neu vorliegenden Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums ist die Wiedereinführung der Meisterpflicht auch für das Gewerk der Böttcher, die in traditioneller Weise Weinfässer fertigen, vorgesehen.
Johannes Steiniger:
„Mit der Aufnahme der Böttcher in die Liste der zwölf Handwerksberufe, für welche die Meisterpflicht wieder eingeführt werden soll, erfüllt sich ein Anliegen der Küferei Gies in Bad Dürkheim. Das Handwerk soll so noch attraktiver gemacht werden. Bei Gesprächen zur Änderung der Handwerksordnung und bei einem Besuch im Betrieb während meiner Sommertour im Wahlkreis habe ich sozusagen diesen Arbeitsauftrag mit nach Berlin genommen.
Ein Böttcher betreibt Brauchtumspflege. Das Gewerk wird im Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zu Recht als traditionell und kulturell wertvoll eingestuft. Die Küferei Gies in Bad Dürkheim pflegt diese Tradition der handwerklich anspruchsvollen Herstellung von Weinfässern seit Generationen.
Ich freue mich, dass am Ende der Beratungen in der Koalitionsarbeitsgruppe und dem Konsultationsverfahren beim Wirtschaftsministerium diese Regelung im jetzt vorliegenden Referentenentwurf getroffen wurde und ich somit einen Erfolg nach Bad Dürkheim vermelden kann.
Obwohl das Berufsbild mit einer Ausbildungsleistung von unter zehn Lehrlingen in ganz Deutschland laut Zentralverband des Handwerks gesamtwirtschaftlich wenig Belang hat, kann die Meisterpflicht wieder eingeführt werden. Wesentlich für die Einführung der Meisterpflicht war hierbei, ob von einem Handwerk durch unsachgemäße Ausübung eine Gefahr für die Gesundheit ausgehen kann. Die Begründung erfolgte nach objektiven Kriterien; die Einordnung der Fassmacher wird hier analog zu anderen Holzgewerben, wie etwa Tischlern, vorgenommen.
Nunmehr hoffe ich, dass der gute Referentenentwurf schnell im Kabinett verabschiedet wird und wir im Bundestag das neue Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung beschließen können, so dass dieses Anfang 2020 in Kraft tritt.“