Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat in einem Entschließungsantrag zum Jahressteuergesetz die Entfristung der sogenannten Tarifglättung für Gewinne und Verluste von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (§ 32c EStG) beantragt. Diese Regelung würde sonst gegen Ende dieses Jahres auslaufen. Die Bundesregierung sieht keine Verlängerung dieser Regelung vor.
Der Berichterstatter für das landwirtschaftliche Steuerrecht der Unionsfraktion im Finanzausschuss Johannes Steiniger erklärt dazu:
"Es ist unverständlich, dass die Ampel die nächste Spezialvorschrift für die Landwirtschaft streicht. Dabei haben wir doch in den letzten Monaten seit Kriegsbeginn gesehen, wie wichtig die heimische Produktion von Lebensmitteln ist. Wir brauchen weiterhin jedes Instrument, um unsere Bauern zu unterstützen: dazu gehört auch die von der Union eingeführte Gewinnglättung!"
Hintergrund
Die Regelung des mit dem JStG 2019 eingeführten § 32cEStG strebt eine gleichmäßigere steuerliche Belastung bei einem Wechsel von ertragreichen und ertragsarmen Wirtschaftsjahren an. Die Tarifermäßigung wurde eingeführt, um Liquiditätsengpässe in der Land- und Forstwirtschaft abzufedern, welche sich durch Dürre oder Überschwemmungen und die damit verbundenen Gewinneinbußen ergeben können. Das wird erreicht, indem für drei aufeinander folgende Jahre ein Durchschnittswert gebildet wird.