Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zum Inflationsausgleichsgesetz beschlossen. Dazu erklärt der Berichterstatter Johannes Steiniger:
„Endlich greift die Regierung unsere Forderung auf und gleicht die steuerlichen Belastungen aus, die mit der so genannten kalten Progression einhergehen - leider erst ab dem Jahr 2023. Wünschenswert wäre es gewesen, dies auch schon für 2022 zu tun und nicht erst ab dem kommenden Jahr."
Aufgrund der gestiegenen Inflation fallen die Lohnabschlüsse dieses Jahr erfreulicherweise höher aus. Das führt jedoch dazu, dass Steuerpflichtige einem höheren Steuersatz unterliegen, obwohl sie trotz höherer Löhne aufgrund der Inflation keine erhöhte Kaufkraft haben.
„Auch begrüßen wir, dass die Bundesregierung den Kinderfreibetrag und das Kindergeld erhöht. Es ist jedoch peinlich, dass der Koalitionsausschuss ursprünglich die Anhebung des Kindergelds für das dritte Kind vergessen hatte. Erst durch unsere Intervention in der Bundestagsdebatte hat der Finanzminister nachgesteuert und die Anhebung für das dritte Kind nachgeholt.“