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Ampel bremst Ausbau erneuerbarer Energien

Die Ampel hat das Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung im Strom- und Energiesteuerrecht beschlossen. Leider lässt sie wieder viele außen vor. Besser wäre gewesen, den Stromsteuersatz für alle auf das unionsrechtliche Minimum zu senken.

Heute hat die Ampel im Finanzausschuss das Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung im Strom- und Energiesteuerrecht beschlossen. Dazu erklärt der Berichterstatter Johannes Steiniger:

„Die Ampel schreibt mit dem heute beschlossenen Gesetz unter anderem für das produzierende Gewerbe den Stromsteuersatz bei 50 Cent pro Megawattstunde dauerhaft fest. Leider lässt sie erneut wieder viele Betriebe und vor allem Verbraucherinnen und Verbraucher außen vor. Besser wäre gewesen, den Stromsteuersatz für alle auf das unionsrechtliche Minimum zu senken.

Unerklärlich ist, weshalb eine Koalition mit Beteiligung der Grünen, Klär-, Deponiegas und Biomasse künftig nicht mehr als erneuerbaren Energieträger im Steuerecht anerkennt, obwohl dies unionsrechtlich zulässig wäre. Dazu müsste die Ampel schlicht die bestehenden Zertifizierungssysteme zum Nachweis der Einhaltung von Nachhaltigkeitsanforderungen sowie der Anforderungen zur Treibhausgasminderung im Rahmen der Biomassestromnachhaltigkeitsverordnung auch bei der Anwendung des Stromsteuerrechts anerkennen. Stattdessen riskiert sie zusätzliche Belastungen für Biomasse-Stromerzeuger – und damit für die kommunalen Eigentümer und den ländlichen Raum.

Obwohl das Gesetz Entbürokratisierung im Namen führt, haben fast alle Sachverständigen in der Anhörung den mit dem Gesetz verbundenen Bürokratieaufwuchs kritisiert. Für eine nachhaltige Klima- und Energiepolitik muss Bürokratie konsequent abgebaut werden und ein Hochlauf der erneuerbaren Energieträger erfolgen. Strom, der für die Elektrifizierung der Volkswirtschaft und der Industrie dringend benötigt wird, muss zu wettbewerbsfähigen Marktpreisen bezogen werden können.

"Deshalb fordern wir, künftig auf eine praxisgerechte und verhältnismäßige Ausgestaltung der Strom- und Energiebesteuerung zu achten, die technologieoffen und diskriminierungsfrei den Hochlauf aller erneuerbaren Energieträger ermöglicht. Dazu sollte die Bundesregierung steuerliche Anreizeschaffen, um die Potentiale erneuerbarer Energien, insbesondere von Bioenergie, Geothermie, Wasserkraft und Abwasserwärme sowie Wärmerückgewinnung zur Dekarbonisierung zu heben.
Auch sollte Energieeffizienz künftig mit steuerlichen Vorteilen belohnt werden, um einen geeigneten Marktrahmen für die beschleunigte und breite Umsetzung wirtschaftlicher Energieeffizienzmaßnahmen zu ermöglichen. Schließlich sollte die Bundesregierung künftig auf den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft hinwirken und Wasserstoff als einen entscheidenden Baustein zur Energiewende fördern, indem nationale Möglichkeiten im Rahmen der aktuellen EU- Energiesteuerlichtlinie für eine Steuerbefreiung von Wasserstoff auch im Einsatz als Kraftstoff ausgeschöpft werden.“

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