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aktueller Stand zum Brexit

Der aktuelle Vertragsentwurf für den Brexit umfasst 585 Seiten und regelt unterschiedlichste Bereiche, die beim Austritt Großbritanniens aus der EU relevant sind. Der Text ist das Ergebnis 17 Monate langer Verhandlungen und zähem Ringen um Kompromisse und Formulierungen. Das Dokument – alles in allem 185 Artikel, drei Protokolle und mehrere Anhänge – ist eine wichtige Etappe auf dem Weg zu einem erfolgreichen Abschluss. Beide Seiten stimmen jetzt getrennt über den Text ab. Die EU kommt an diesem Wochenende zu einem Sondergipfel zusammen. Auch Großbritannien befindet sich noch mitten in der Debatte.Sollten beide Parteien dem Text zustimmen erhalten alle Beteiligten mehr Rechtssicherheit für die Zeit ab April 2019. Vor allem für jene Menschen, die auf dem jeweils anderen Territorium wohnen und arbeiten. Insgesamt rund drei Millionen EU-Bürger in Großbritannien und rund eine Million Briten auf dem Kontinent. Für sie soll sich auch nach dem Brexit nichts Wesentliches ändern. Sie könnten wie bisher, im jeweiligen Aufenthaltsland leben, um zu studieren, zu arbeiten, dort eine Wohnung zu suchen oder auch ihre Familien nachkommen zu lassen.Ein weiterer zentraler Punkt der Verhandlungen war die Grenzregelung zwischen Nordirland und Irland. Die EU wollte hier unbedingt eine harte Grenze und das Aufstellen längst vergessener Grenzzäune verhindern. Dies wird nun durch einen sogenannten „Back-stop“ erreicht. Diese Übergangslösung sieht vor, dass Großbritannien, gemeinsam mit Nordirland, bis auf weiteres in einer Zollunion mit der EU verbunden bleibt. Nordirland bliebe somit im Binnenmarkt. Schlagbäume und Zollkontrollen, die den mühsam errungenen Frieden in der Region gefährden würden, könnten so vermieden werden. Freier Personen- und Warenverkehr zwischen Nord und Süd wäre auch nach dem Brexit relativ reibungslos möglich.Als Bundestag bereiten wir uns seit Monaten auf die unterschiedlichen Brexit-Szenarien vor und diskutieren entsprechende Anpassungen. So haben wir in der letzten Sitzungswoche über das Brexit-Übergangsgesetz beraten, das zunächst den Weg für den geplanten Wechsel Großbritanniens in die Übergangsphase, in der es schon nicht mehr in den EU-Organen vertreten sein wird, regeln soll. In dieser Zeit, von März 2019 bis Ende 2020, soll sich rechtlich nichts zwischen den EU-Staaten und Großbritannien ändern. Deshalb stellt das Gesetz für diese Zeit Großbritannien den EU-Staaten gleich.

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